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ASoK 3, März 2021, Seite 111

Grenzüberschreitende Homeoffice-Nutzung: DBA-rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

, 2021-0.035.212; Info des 2021-0.065.761; Häusler, Homeoffice als Wunsch des Mitarbeiters – DBA-rechtliche Erwägungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, SWI 2021, 60; Ullmann, SWI-Jahrestagung: Begründet ein Homeoffice eine Betriebsstätte? SWI 2020, 119.

Die im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie verstärkte Homeoffice-Nutzung hat die Frage aufgeworfen, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn sich der Wohnort und damit das Homeoffice nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, sondern in einem anderen Staat befinden.

Eine grenzüberschreitende Tätigkeitsverlagerung in das Homeoffice im Wohnortstaat kann zu einer Änderung des Besteuerungsrechts an den Bezügen führen, wobei hier zwischen Fällen, in denen das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine GrenzgängerreS. 112gelung vorsieht, und solchen, in denen dies nicht der Fall ist, zu unterscheiden ist. Im ersten Fall kann es wegen der verstärkten Tätigkeit im Wohnortstaat dazu kommen, dass das für die Anwendbarkeit der Grenzgängerregelung grundsätzlich notwendige arbeitstägliche bzw übliche Pendeln nicht mehr gegeben ist, sodass das Besteuerungsrecht nicht ...

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