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ASoK 8, August 2022, Seite 295

Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Natasha Ghulam

Am hat der der Nationalrat Reformmaßnahmen für den Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot-Karte beschlossen. Im folgenden Artikel werden die Änderungen in Bezug auf die Rot-Weiß-Rot-Karte überblicksmäßig dargestellt. Die Reform tritt am in Kraft.

1. Rot-Weiß-Rot-Karte: Aufenthaltstitel für qualifizierte Arbeitsmigration

Die Rot-Weiß-Rot-Karte stellt einen Aufenthaltstitel dar, der es drittstaatsangehörigen Personen ermöglicht, in Österreich zu arbeiten und sich niederzulassen. Eingeführt wurde dieser Aufenthaltstitel für den Bereich der qualifizierten Arbeitsmigration im Jahr 2011 durch die Novellierung des NAG und des AuslBG.

Als mögliche Personengruppen, die eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten können, kommen besonders Hochqualifizierte (§ 12 AuslBG), Fachkräfte in Mangelberufen (§ 12a AuslBG), sonstige Schlüsselkräfte (§ 12b Z 1 AuslBG), Studienabsolventen (§ 12b Z 2 AuslBG), selbständige Schlüsselkräfte (§ 24 Abs 1 AuslBG) und Start-up-Gründer (§ 24 Abs 2 AuslBG) in Betracht. Diese genannten Gruppen können bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel (§ 11 NAG) und Erreichen der Mindestpunkteanzahl im Rahmen des jeweiligen Punkteschemas (Anlagen A bis D zum AuslBG) eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wurde im Jahr 2021 insgesamt 1.788-mal erstmalig verlie...

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