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ASoK 8, August 2022, Seite 274

Zuerkennung eines Teuerungsausgleichs

Gestaltungsmöglichkeiten und Probleme

Andreas Gerhartl

Die derzeitige Teuerungswelle trifft sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Da die kollektivvertraglichen Lohnrunden (erst) im Herbst starten, kommt die Zuerkennung eines Teuerungsausgleichs durch den Arbeitgeber als Abfederungsmaßnahme in Betracht. Diese Maßnahme bietet Chancen, birgt aber auch Risiken in sich.

1. Einleitung und Übersicht

Als Teuerungsausgleich wird eine für die Dauer der Teuerung, also einen befristeten (das heißt zumindest bestimmbaren) Zeitraum, zuerkannte Leistung des Arbeitgebers verstanden.

Diese kann in verschiedenen Varianten umgesetzt werden, etwa als eine befristete Erhöhung des regelmäßigen Entgelts oder ein- oder mehrmalige außerordentliche Zuwendungen (Einmalzahlung, Sonderzahlungen etc). Auch eine Ausschüttung in Form von Sachleistungen (Einkaufsgutscheine, Essensmarken etc) kommt in Betracht.

Die Leistung kann dabei – sofern sie nicht ohnehin allen Arbeitnehmern zuerkannt wird – an sachliche Kriterien gebunden werden. Dabei bietet sich in erster Linie ein Abstellen auf die Einkommenshöhe an; in Betracht käme aber auch die Festlegung konkreter Aufwendungen, die der Arbeitnehmer tätigt, als Voraussetzung für den Anfall der Leistung.

Bei Festlegung der E...

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