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ASoK 1, Jänner 2019, Seite 34

Drittanstellung von Geschäftsführern im Sozialversicherungsrecht: Entschärfung der Rechtslage

AV-MVBRefB 19. und , verifiziert am , LVB-51.1./18 Jv; AB 414 BlgNR 26. GP.

In den Praxis-News vom März 2018 (ASoK 2018, 117 f) wurde über ein Erkenntnis des VwGH zum Sozialversicherungsrecht berichtet, nach dem bei Dienstnehmern, die zur Wahrnehmung der Geschäftsführung einem anderen Unternehmen überlassen werden, zwangsläufig ein eigenes Dienstverhältnis mit dem Beschäftigerunternehmen anzunehmen ist. Dies wird damit begründet, dass das Beschäftigerunternehmen durch den Bestellungsakt zum Geschäftsführer aufgrund eigener Rechtsbeziehung einen direkten Rechtsanspruch auf Arbeitsleistung geltend machen kann ().

Da diese praxisfremde Judikatur im Widerspruch zur grundsätzlichen Anerkennung der Drittanstellung von Geschäftsführern im Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht steht und nicht nur zu einem wesentlichen Verwaltungsmehraufwand, sondern auch zu einer beträchtlichen Abgabenmehrbelastung im Zuge von ASVG-Mehrfachversicherungen führen kann, liegt nun der Entwurf einer diesbezüglichen Gesetzesreparatur vor. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrats hat einen Antrag auf Änderung des § 35 Abs 2 ASVG beschlossen, wonach „bei der Überlassung von Arbeitskräft...

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