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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4358-8

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Dokumentvorschau
Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 7 Entgelt bei Arbeitsverhinderung

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Sonstige Dienstverhinderungsgründe
A.
Bestimmungen für alle Dienstverhinderungsgründe
26
B.
Bestimmungen für einzelne Dienstverhinderungsgründe
710
III.
Pflegefreistellung
1113

I. Allgemeines

1

Bis zum Jahr 2021 enthielt § 7 KollV Bauindustrie/Baugewerbe umfangreiche Bestimmungen zum Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankenstand, die aber seit Jahrzehnten zum Großteil in Widerspruch zur gesetzlichen Regelung des EFZG standen. Aus diesem Grund wurden sie aus dem KollV beseitigt.

II. Sonstige Dienstverhinderungsgründe

A. Bestimmungen für alle Dienstverhinderungsgründe

2

Der Arbeitnehmer behält nach § 1154b Abs 5 ABGB den Entgeltanspruch, wenn er „durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert war.“ Seit der Novelle BGBl I 2017/156 ist dieser Anspruch auch durch KollV nicht mehr abdingbar.

Damit stehen dem Arbeitnehmer jedenfalls die im KollV normierten Anspr...

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