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Kollektivverträge der Bauwirtschaft
Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 7 Entgelt bei Arbeitsverhinderung

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Krankheit
 
A.
Gesetzliche Regelung
1– 15
 
B.
Kollektivvertragliche Regelung
16– 22
 
C.
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
23– 25
 
D.
SV-Beiträge, Zuschläge nach dem BUAG
26, 27
II.
Arbeitsunfall
 
A.
Gesetzliche Regelung
28– 31
 
B.
Kollektivvertragliche Regelung
32, 33
 
C.
Haftungsprivileg
III.
Ambulatorische Behandlung und Gesundenuntersuchung
35– 37
IV.
Sonstige Dienstverhinderungsgründe
 
A.
Bestimmungen für alle Dienstverhinderungsgründe
38–a 40a
 
B.
Bestimmungen für einzelne Dienstverhinderungsgründe
41– 44
V.
Pflegefreistellung
45– 47

I.  Krankheit

A. Gesetzliche Regelung

1

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist (für Arbeiter) im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Diese ist ein gesetzlicher Anspruch und geht daher den (älteren) Bestimmungen des KollV vor. Der kollv-lichen Regelung kommt daher nur dann Bedeutung zu, wenn der gesetzliche Anspruch ausgeschöpft ist.

2

D...

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