Kollektivverträge der Bauwirtschaft
7. Aufl. 2023
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S. 2561.8. Zusatzkollektivvertrag über die Regelung der wöchentlichen Ruhezeit zur Einführung der Dekade im Sinne des § 5 Abs 5 Arbeitsruhegesetz
abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Bauindustrie und der Bundesinnung Bau einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau–Holz, andererseits, zum Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe in der geltenden Fassung.