Firmenbuchgesetz (FBG)
1. Aufl. 2005
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§ 39 Bestimmungen über die Löschung vermögensloser Gesellschaften -Auflösung zufolge Ablehnung des Konkurses mangels Masse
Kommentierung
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Die rechtskräftige Konkurseröffnung führt zur Auflösung der GmbH (SZ 70/33 = ZIK 1998, 105 = EvBl 1997/150 = RdW 1997, 726 ua). Besitzt die Gesellschaft konkursfreies Vermögen, bewirkt die Konkurseröffnung die Auflösung und die Liquidation nach §§ 89 ff GmbHG neben dem Konkurs für dieses Vermögen (ZIK 2001/185, 111). Die Eintragung der Konkurseröffnung im Firmenbuch wirkt deklarativ. Gem § 71b Abs 1 KO ist eine nach Zurückziehung eines Gläubigerantrags auf Konkurseröffnung ergangene rechtskräftige Entscheidung des Konkursgerichts, wonach die Konkurseröffnung über das Vermögen einer GmbH mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wird, dem Fall der Abweisung des Konkurseröffnungsantrags gleichzusetzen und führt zu der ex lege eintretenden Auflösung der Gesellschaft (JBl 1998, 666 = ZIK 1998, 145 = GesRZ 1998, 207 = ecolex 1999, 97). Das Firmenbuchgericht ist an den Beschluss des Konkursgerichts und an die erteilte Rechtskraftbestätigung gebunden (NZ 1996, 12 = HS 26.236).
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Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis bleiben der Gesellschaft jedenfalls insoweit ve...