Erich Feil

Firmenbuchgesetz (FBG)

1. Aufl. 2005

ISBN: 978-3-7073-0794-8

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Erich Feil - Firmenbuchgesetz (FBG)

§ 31 Löschung von Eintragungen

Erich Feil

Kommentierung

1

Gelöschte Daten bleiben in der Datenbank des Firmenbuchs durch Herstellung eines „historischen“ Firmenbuchauszugs, der zu jedem Datum nach der Ersterfassung des Rechtsträgers erstellt werden kann, abfragbar. Die „historischen Daten“ sind durch ein Rautezeichen besonders gekennzeichnet.

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