Firmenbuchgesetz (FBG)
1. Aufl. 2005
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 30 Firmenbuchnummer
Kommentierung
1
Anlässlich der Neuanmeldung eines Rechtsträgers vergibt das Bundesrechenzentrum eine für ganz Österreich einheitliche Firmenbuchnummer, die aus einer bis zu sechsstelligen Zahl, verbunden mit einem Buchstaben als Prüfzeichen, besteht. Diese Firmenbuchnummer behält der Rechtsträger bis zu seiner Löschung bei, dies auch bei einer späteren Sitzverlegung oder Änderung der Rechtsform. Bei Umwandlungen nach dem UmwG wird die Firmenbuchnummer der umgewandelten Kapitalgesellschaft gleich.