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Feil

Firmenbuchgesetz (FBG)

1. Aufl. 2005

ISBN: 978-3-7073-0794-8

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Feil - Firmenbuchgesetz (FBG)

§ 28 Bestimmungen für das ADV-Firmenbuch -Umstellung des Firmenbuchs auf ADV

Erich Feil

Kommentierung

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Die in der ADV-Datenbank gespeicherten Firmenbucheintragungen sind auch über das Internet abrufbar. Die Abfrage des Firmenbuchstands über das Internet ist kostenpflichtig. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt durch Verrechnungsstellen, die vom BMJ mit der Abwicklung der Abfragen beauftragt worden sind (www.justiz.gv.at). Ein Interessent muss zur Erlangung der Abfrageberechtigung eine Kontonummer (Account) haben (siehe bei Szöky, Firmenbuchverfahren 43).

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