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ISR 06, Juni 2017, Seite 206

Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung und Hinzurechnung nichtabziehbarer Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG

Julian Böhmer und Tim Mundhenke

ISR.2017.06.R.02

KStG § 8b Abs. 5; DBA-NL Art. 5, 13, 20

1. Überlässt ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebsgesellschaft sind die Grundsätze zur Betriebsaufspaltung anwendbar.

2. Die Hinzurechnung von nichtabziehbaren Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG findet auch im Anwendungsbereich eines DBA-Schachtelprivilegs Anwendung.

FG Köln Urt. - 10 K 3550/14

Das Problem: Fragen zur Betriebsaufspaltung sind regelmäßig Gegenstand in Betriebsprüfungen sowie Einspruchs- und Klageverfahren. Insoweit ist es verwunderlich, dass zur grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung, insbesondere in Outbound-Konstellationen, verhältnismäßig wenig Rechtsprechung und Literaturbeiträge existieren. Das FG Köln hatte sich allerdings nunmehr, in einem nicht ganz alltäglichen Sachverhalt, mit einer Betriebsaufspaltung in einer Outbound-Konstellation im Verhältnis zu den Niederlanden zu befassen.

Klägerin war eine im Inland ansässige gemeinnützige und damit grundsätzlich nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG steuerbefreite Stiftung, die ein Grundstück in den Niederlanden an eine 100%ige Tochterkapitalgesellschaft mit Sitz ebenfalls in den Niederlanden verpachtete. Die Finanzverwaltung nahm eine Betriebsauf...

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