Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzüberschreitende Lizenzschranke: (Teil-)Abzugsbegrenzung von Aufwendungen für Rechteüberlassung durch § 4j EStG
Gemäß § 4j EStG sind Lizenzaufwendungen zukünftig nicht vollständig abziehbar, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen im Ausland bei einer nahestehenden Person einer Präferenzbesteuerung unterliegen. Der vorliegende Beitrag verschafft einen Überblick über die Grundsätze dieser Neuregelung und diskutiert ausgewählte Aspekte.According to Section 4j of the Income Tax Act expenditures of a licensee paid to related taxpayers will not be fully deductible for tax purposes if the corresponding earnings are subject to a preferential tax regime. This article provides an overview of the new regulation and discusses selected aspects of its application.
I. Hintergrund: Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs!
Im Rahmen des BEPS-Projekts wurden Lizenz-, Patent- oder IP-Box-Regime als ein Instrument für Gewinnverlagerung und Bemessungsgrundlagenerosionen ausgemacht. Aus diesem Grund entwickelte die OECD im BEPS-Aktionspunkt 5 Kriterien, nach denen eine steuerliche F&E-Förderung als akzeptabel und unschädlich einzustufen ist. Die Begünstigung soll zukünftig dem sog. „Modified-Nexus-Approach“ folgen, der die Steuervergünstigung vom Ausmaß der qualifizierten Aufwendungen für Forschung & Entwicklung a...