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Jetzt neu: Selbststudium nach § 15 FAO mit der ISR
Liebe Abonnentinnen und Abonnenten der ISR,
seit Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen zum müssen die Fachanwälte unter Ihnen gem. § 15 FAO mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung nachweisen. 5 Zeitstunden dürfen dabei im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden. Diese Anforderungen können Sie bequem mit der Lektüre Ihrer ISR erfüllen, indem Sie bei uns mit Online-Tests – im Rahmen Ihres Abonnements – entsprechende Fortbildungszertifikate erwerben.
Und so geht’s: Wir werden zukünftig einige Beiträge der ISR für das FAO-Selbststudium anbieten und schreiben Ihnen für die gründliche Lektüre von 5–6 Heftseiten jeweils eine Zeitstunde gut. Die erforderliche Lernerfolgskontrolle gewährleisten wir dadurch, dass wir im Multiple-Choice-Verfahren Fragen zu den Beiträgen stellen, die Sie – wann immer es Ihnen zeitlich passt – online beantworten können.
Die für das Selbststudium ausgewählten Beiträge sind im Heft deutlich gekennzeichnet. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt sodann unter www.otto- schmidt.de/15FAO, wo Sie sich mit Ihrem, in diesem Heft abgedruckten Freischaltcode einloggen können und den Multiple-Choice-Test vorfinden. Ausführliche Informat...