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Gewerbesteuer: Hinzurechnungsbesteuerung, grenzüberschreitende Verlustverrechnung und Betriebsstättenbegriff: Gewerbesteuer erschwert eine Problemlösung
Bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer gilt das Welteinkommensprinzip, während die Gewerbesteuer auf dem Inlandscharakter beruht. Wie die Rechtsprechung des BFH zeigt, wirken sich diese konzeptionellen Unterschiede u.a. bei der Hinzurechnungsbesteuerung, bei der Behandlung von im Ausland entstandenen Verlusten sowie bei den Abweichungen zwischen dem abkommensrechtlichen und dem innerstaatlichen Betriebsstättenbegriff aus. In diesem Beitrag werden die Probleme aufgezeigt, die sich bei der Besteuerung von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen aus der Gewerbesteuer ergeben. Bei den Analysen wird nicht nur auf das geltende Recht abgestellt (Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen – im Folgenden BEPS 1-Gesetz, BGBl. I 2016, 3000), sondern auch die sich abzeichnenden Entwicklungen des Europäischen Steuerrechts (Anti-Tax-Avoidance-Directive, GKB-RL-E) einbezogen.Income tax („Einkommensteuer") and corporation tax („Körperschaftsteuer") are subject to the worldwide taxation principle, while the trade tax („Gewerbesteuer") is based on the territorial taxation principle. The case-law of the BFH sh...