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ISR 07, Juli 2016, Seite 258

Software: Beschränkte Steuerpflicht bei der grenzüberschreitenden Überlassung von Software

Monika Ackermann

Die Reichweite der beschränkten Steuerpflicht bei Vergütungen für grenzüberschreitende Softwareüberlassungen an inländische Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand ist angesichts der weitverbreiteten Nutzung von Software von erheblicher Bedeutung. Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen insbesondere hinsichtlich der Frage, in welchen Fällen eine steuerlich erhebliche Einräumung und Verwertung von Rechten anzunehmen ist. Zu diesem vielschichtigen und komplexen Problemkreis erschien bislang kaum einschlägige Rechtsprechung. Ein BMF-Schreiben wurde bis dato ebenfalls nicht veröffentlicht. Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, ob und inwieweit Vergütungen, die im Ausland ansässige Anbieter für verschiedene Formen der Softwareüberlassung beziehen, den §§ 49, 50a EStG unterliegen.Given the wide-spread use of software, the extent of nonresident taxation on payments for cross-border software licenses granted to domestic companies and public bodies has become an important question. Difficulties in classification exist, especially regarding the set of specific cases where the allocation of software usage rights ought to be taxable. There have been relatively few court rulings covering...

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