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ISR 02, Februar 2018, Seite 42

Die internationale Besteuerung von Lizenzgebühren für Softwareüberlassung – Das Abkommensrecht im Lichte des deutschen Urheberrechts

Philipp J. Thiele und Timm Stelzer

Die abkommensrechtliche Abgrenzung von Unternehmensgewinnen (Art. 7 OECD-MA) und Lizenzgebühren (Art. 12 OECD-MA) im Fall grenzüberschreitender Softwareüberlassung bereitet der Beratungspraxis zum Teil erhebliche Schwierigkeiten. Die Erläuterungen des OECD-MK vermögen nur bedingt Abhilfe zu schaffen, stehen diese doch meist für sich, ohne dass eine Regelungssystematik erkennbar ist. Der folgende Beitrag soll diese Abgrenzungsprobleme mithilfe des Urheberrechts relativieren und verdeutlichen, dass jene Erläuterungen teleologisch mit der Regelungssystematik des deutschen Urheberrechts übereinstimmen. Insgesamt soll der Praxis so die Qualifikation etwaiger Vergütungen als Lizenzgebühren erleichtert werden.

The differentiation between business profits (Art. 7 OECD-MTC) and royalties (Art. 12 OECD-MTC) in the context of cross-border software licensing agreements does often pose significant problems in practice. The commentary on the model tax convention can only partly help in case of interpretation problems due to the lack of an identifiable systematic approach. S. 43This article shall help to differentiate between business profits and royalties and will show that the commentary on the model...

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