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ISR 4, April 2016, Seite 142

Unionsrechtmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger Arbeitnehmer

Katharina Schlücke

ISR.2016.04.R.08

EG Art. 18, 39; AEUV Art. 21, 45; EStG 2002 i.d.F. des Alterseinkünftegesetzes § 2 Abs. 4, § 9, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1, § 32b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2; DBA-Frankreich 1959 Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 20 Abs. 1 Buchst. a

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Steht Art. 39 EG (jetzt Art. 45 AEUV) einer Vorschrift deutschen Rechts entgegen, nach der Beiträge eines in Deutschland wohnenden und für die Verwaltung des französischen Staats tätigen Arbeitnehmers zur französischen Altersvorsorge- und Krankenversicherung – anders als vergleichbare Beiträge eines in Deutschland tätigen Arbeitnehmers zur deutschen Sozialversicherung – die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer nicht mindern, wenn der Arbeitslohn nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Frankreich in Deutschland nicht besteuert werden darf und nur den auf weitere Einkünfte anzuwendenden Steuersatz erhöht?

2. Ist Frage 1 auch dann zu bejahen, wenn die fraglichen Versicherungsbeiträge im Rahmen der Besteuerung des Arbeitslohns durch den französischen Staat – konkret oder ...

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