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Altersvorsorgeaufwendungen trotz steuerfreien Arbeitslohns aus der Schweiz im Inland als Sonderausgaben abzugsfähig
isr.2020.07.i.0238.01.e
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 1 u. 2; FZA Art. 16 Abs. 2 Satz 1, Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 Anhang I; GG Art. 3 Abs. 1
1. Das Sonderausgabenabzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in der Schweiz erzielten und im Inland steuerlich freigestellten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 1 EStG), verstößt gegen die durch das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gewährleisteten Grundsätze der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gleichbehandlung (Anschluss an das EuGH-Urteil Bechtel vom – C-20/16, ECLI:EU:C:2017:488, BStBl. II 2017, 1271).
2. Die durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl. I 2018, 2338) rückwirkend eingefügte Ausnahme vom Abzugsverbot in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 2 EStG ist zwar nicht vom Wortlaut, wohl aber im Wege unionsrechtskonformer Auslegung auch für Fälle einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz anzuwenden. Dies gebietet der Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts, der sich auch auf den Inhalt des FZA erstreckt.
BFH Urt.