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Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG
ISR.2015.08.R.01
AStG § 10 Abs. 1 Satz 1; GewStG 2002 § 7 Satz 1, § 9 Nr. 3, 7 und 8; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; AO § 12; DBA- Singapur 2004 Art. 7, 10, 24 Abs. 1 Buchst. a, b und c
Bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG handelt es sich um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG 2002 zu kürzen.
BFH Urt. - I R 10/14
Das Problem: Kernfrage der vorliegenden Entscheidung war die nach der Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG. Aus praktischer Sicht kommt dieser Fragestellung eine enorme Bedeutung zu, hängen davon doch – insbesondere wegen der fehlenden Möglichkeit zur Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer – ganz wesentlich die sich infolge der Hinzurechnungsbesteuerung einstellenden Steuerbelastungswirkungen beim betroffenen deutschen Anteilseiger ab. Der Sachverhalt im Überblick:
Die Klägerin, eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, war im Streitjahr 2009 alleinige Gesellschafterin der A-Ltd. mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Singapur. Na...