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ISR 11, November 2015, Seite 380

DBA-rechtliche Begriffsbestimmung zur Auslegung nationaler Steuernormen? – Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Köln v. 7.5.2015 – 10 K 73/13

Christian Kahlenberg

Die Gewerbesteuer ist eine deutsche Besonderheit, die im internationalen Vergleich wenig Nachahmer findet. Da sie einen wesentlichen Bestandteil der effektiven Ertragsteuerbelastung ausmacht, kommt im Fall von Auslandsinvestitionen der Frage, ob die hieraus erzielten Einkünfte eine gewerbesteuerliche Belastung erfahren, besondere Bedeutung zu. Auf welche Begriffsdefinition für Zwecke der gewerbesteuerlichen Kürzung gem. § 9 Nr. 3 GewStG zurückzugreifen ist, war Streitfrage der nachfolgend analysierten Entscheidung des FG Köln.The German trade tax is a specific German occurrence, which is particularly in an international comparison. Because of being part of the overall tax burden, in case of cross-border investments, the question of whether income is subject of tax trade tax becomes a major importance. Which defined term of permanent establishment is decisive for purposes of Sec. 9 No. 3 GewStG was issued in the following analyzed decision of the FG Cologne.

I. Hintergrund

In der Regel entfällt bei unternehmerischen Outbound-Investitionen über eine dort befindliche Betriebsstätte die Gewerbesteuer, wenn mit dem Zielstaat ein DBA abgeschlossen wurde, indem für Betriebsstätteneinkünfte ...

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