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EuGH-Urteil zur Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation
ISR.2014.03.R.04
AEUV Art. 49; EG Art. 43; DBA-Belgien Art. 14, 23; Code des impôts sur le revenue de 1992 (belgisches Einkommensteuergesetz) Art. 126, 131, 132, 134, 155; EStG § 1a Abs. 1 Nr. 2
Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Anwendung der Steuerregelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die bewirkt, dass einem in diesem Staat wohnhaften Ehepaar, das Einkünfte sowohl in diesem Staat als auch in einem anderen Mitgliedstaat erzielt, der tatsächliche Genuss einer bestimmten Steuervergünstigung wegen der Modalitäten ihrer Anrechnung versagt wird, obwohl dieses Ehepaar in deren Genuss käme, wenn der Ehegatte mit den höchsten Einkünften nicht seine sämtlichen Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat erzielte.
- ECLI:EU:C:2013:822
Guido Imfeld und Nathalie Garcet gegen Belgischer Staat
Das Problem: Wieder einmal ging es vor dem EuGH um das in Deutschland generell unter dem Prinzip „Schumacker“ (benannt nach dem Grundsatzurteil des – Schumacker ) bekannt gewordene Thema der Besteuerung na...