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Betriebsausgabenabzug für Gründungsaufwand einer ausländischen festen Einrichtung
ISR.2014.08.R.01
EStG 2002 § 4 Abs. 4, § 32b Abs. 1 Nr. 3; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 5 Nr. 1; DBA-VAE 1995 Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und c, Art. 14, Art. 24 Abs. 1 Buchst. a und c
Gründungsaufwand für die im Ausland belegene feste Einrichtung eines Freiberuflers führt nicht zu einem Betriebsausgabenabzug bei der Ermittlung der Einkünfte aus der inländischen Tätigkeit. Dieser Aufwand ist durch die in Aussicht genommene Tätigkeit im Ausland veranlasst (Bestätigung des , BStBl. I 1999, 1076 – Tz. 2.9.1.). Unterfällt jene Tätigkeit der abkommensrechtlichen Freistellung, betrifft dies den Gründungsaufwand (negative Einkünfte) auch dann, wenn die Errichtung der festen Einrichtung später scheitert (vergebliche vorweggenommene Aufwendungen).
BFH Urt. - I R 56/12
Das Problem: Die Kehrseite der sog. Symmetriethese (dazu etwa BFH v. – I R 84/04, BStBl. II 2009, 630 = FR 2007, 86 m. Anm. Pezzer) ist bekanntlich, dass im Ausland entstehende Verluste im Inland nicht steuerlich berücksichtigt werden können, wenn umgekehrt Gewinne aufgrund eines DBA steuerfrei zu stellen sind. Die Konsequenzen dieses zutreffenden Abkommensverständnisses zeitigen insbesondere bei ausländischen B...