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ISR 4, April 2014, Seite 139

Veräußerung ausländischer Betriebsstätten – Berücksichtigung der Betriebsstättenverluste am Sitz der Gesellschaft, wenn der Sitzstaat das Besteuerungsrecht für die ausländischen Einkünfte beansprucht und die Anrechnungsmethode anwendet

Thomas Henze

ISR.2014.04.R.05

AEUV Art. 49, 54; EG Art. 43, 48; EWR-Abkommen Art. 31, 34

Art. 43 i.V.m. Art. 48 EG und Art. 31 i.V.m. Art. 34 des EWR-Abkommens hindern einen Mitgliedstaat, der einer gebietsansässigen Gesellschaft im Rahmen der Anrechnungsmethode den laufenden Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte gestattet, an einer vollständigen Nachbesteuerung der Verluste der Betriebsstätte (in dem Umfang, in dem ihnen keine Gewinne in späteren Jahren entsprechen), wenn die Nachbesteuerung für jeden Fall vorgesehen ist, in dem ein Teil ihres Geschäfts an eine verbundene Gesellschaft übertragen wird, die im gleichen Staat wie die Betriebsstätte ansässig ist.

EuGH Schlussantr. - Rs. C-48/13 - Nordea Bank Danmark

Das Problem: Das Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Østre Landsret widmet sich der Vereinbarkeit einer Regelung über die Nachversteuerung der Verluste einer ausländischen Betriebsstätte anlässlich ihrer Veräußerung an eine andere Konzerngesellschaft mit der Niederlassungsfreiheit. Nach den in den Streitjahren 1996 bis 2000 geltenden dänischen Vorschriften und dem Nordischen Doppelbesteuerungsabkommen besteuerte Dänemark die Einkü...

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