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ISR 5, Mai 2013, Seite 177

Die Regelungen zur Amtshilfe in der deutschen Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

Ernst Czakert

Art. 25 (Informationsaustausch) und Art. 26 (Amtshilfeverkehr Steuererhebung) der deutschen Verhandlungsgrundlage (DE-VG) entsprechen im wesentlichen Art. 26 und Art. 27 OECD-Musterabkommen. Art. 25 DE-VG ist die rechtliche Grundlage für den internationalen steuerlichen Informationsaustausch und entspricht dem OECD-Standard für einen effektiven und transparenten Austausch steuerlicher Informationen. Die Bedeutung des steuerlichen Informationsaustausches hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen und ist Bestandteil jedes neu abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens. Die Vollstreckungshilfe gem. Art. 26 DE-VG wird nur mit den Staaten abgeschlossen, die ein vergleichbares rechtliches System wie Deutschland haben. Der Aufsatz erläutert die rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen von Art. 25 und Art. 26 DE-VG und ihre Einbettung in die gesamte steuerliche Amtshilfe.Art. 25 (Exchange of Information) and Art. 26 (Administrative Assistance in the Recovery of Taxes) of the German basis for the negotiation of Tax Treaties (DE-VG) essentially correspond to Article 26 and Article 27 of the OECD Model Convention. Article 25 DE-VG is the legal basis for the international exchange of t...

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