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Drei Fragen und ein Wunsch zur Finanztransaktionsteuer
Nach einem überarbeiteten Vorschlag der Europäischen Kommission soll mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Einführung einer harmonisierten Finanztransaktionsteuer ermöglicht werden. Der nachstehende Diskussionsbeitrag beschäftigt sich mit Fragen, die sich im Hinblick auf die Einordnung dieser Steuer als indirekte Steuer und die Abgrenzung zu anderen indirekten Steuern stellen.
I. Ist die FTS zur Zielerreichung geeignet?
1. Ziel und Rechtsgrundlage der Neuregelung
Nach dem ersten Erwägungsgrund des überarbeiteten Richtlinienentwurfs zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer (FTS), den die Europäische Kommission am vorlegt hat, soll „der Finanzsektor angemessen S. 397und in beträchtlichem Umfang an den Kosten der Krise beteiligt und in Zukunft gegenüber anderen Wirtschaftszweigen angemessen besteuert“ werden.
Erreicht werden soll dies nach dem RL-Entwurf auf der Grundlage von Art. 113 AEUV. Danach erlässt der Rat „Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Erreichung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverz...