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ISR 7, Juli 2013, Seite 246

Finale Verluste durch vergebliche Aufwendungen zur Begründung einer Betriebsstätte

Stefan Müller

ISR.2013.07.R.01

EStG § 3c Abs. 1; KStG § 8 Abs. 1; AEUV Art. 49, 54; DBA Belgien Art. 6, 23 Abs. 1

Vergebliche Aufwendungen einer deutschen Kapitalgesellschaft zum Erwerb von Immobilien in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union im Rahmen der Begründung einer Betriebsstätte können trotz DBA-rechtlicher Freistellung von Einkünften aus betrieblich genutztem unbeweglichen Vermögen als finale Verluste in Deutschland zu berücksichtigen sein. (Leitsatz des Verfassers).

FG Köln Urt. - 10 K 2067/12

Das Problem: Können vergebliche Aufwendungen für den Erwerb von Wohnungen, welche einer ausländischen Betriebsstätte dienen sollten, als finale Verluste im Inland zu berücksichtigen sein, wenn die gewerbliche Aktivität im Ausland nicht über das Vorbereitungsstadium hinausgekommen ist und deshalb im Ergebnis kein Immobilienvermögen erworben und keine Betriebsstätte begründet wurde? Diese Frage stellte sich dem FG Köln im Verfahren 10 K 2067/12. Im Ausgangssachverhalt des Verfahrens hatte eine GmbH einen Vertrag zum Erwerb von 21 Ferienpark-Chalets in Belgien geschlossen und eine Anzahlung i.H.v. 300.000 € geleistet. Entsprechend den vertraglichen Regelungen verfiel die Anzahlung, als die GmbH nachfolgend vom Erwerb der Ferienimmobilien Abstand ...

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