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ISR 8, August 2013, Seite 291

Beihilferechtliche Aspekte steuerrechtlicher Vergünstigungen im Rahmen der Behandlung von Verlusten im Fall eines Gesellschafterwechsels

Klaus von Brocke und Andreas Wohlhöfler

ISR.2013.08.R.05

Tuloverolaki (finnisches Einkommensteuergesetz) §§ 117, 122 Abs. 1, Abs. 3, 119 Abs. 1; VO (EG) Nr. 659/1999; AEUV Art. 107, 108

1. Ein Steuersystem wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende kann das Kriterium der Selektivität als Bestandteil des Begriffs „staatliche Beihilfe“ i.S.v. Art. 107 Abs. 1 AEUV erfüllen, wenn sich erweisen sollte, dass das Bezugssystem, d.h. das „normale“ System, in dem Verbot des Verlustabzugs bei einem Anteilseignerwechsel i.S.v. § 122 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 1535/1992 vom über die Einkommensteuer (Tuloverolaki) besteht, dem gegenüber die Genehmigungsregelung nach Abs. 3 dieser Vorschrift eine Ausnahme darstellen würde. Eine solche Regelung kann durch die Natur oder den inneren Aufbau des Systems, in das sie sich einfügt, gerechtfertigt sein, wobei diese Rechtfertigung es ausschließt, dass die zuständige nationale Behörde in Bezug auf die Genehmigung einer Abweichung vom Verbot des Verlustabzugs über ein Ermessen verfügt, das sie dazu ermächtigt, ihre Genehmigungsentscheidungen auf Kriterien zu stützen, die diesem Steuersystem fremd sind. Der Gerichtshof verfügt jedoch nicht über hinreichende Informationen, um über diese Einordnungen abschließe...

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