Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 08, August 2013, Seite 274

Steuer- und „Substance“-Fragen bei Einsatz ausländischer Gesellschaften

Karin Kopp

Deutsche Finanzgerichte sehen aufgrund der bisherigen BFH-Rspr. kaum einen Gestaltungsmissbrauch seitens des Steuerpflichtigen durch den Einsatz von sog. Basisgesellschaften und lassen i.d.R. die Revision nicht zu. Gegen ein aktuelles Urteil des FG München läuft daher gerade eine Nichtzulassungsbeschwerde seitens der Finanzverwaltung vor dem I. Senat des BFH, um auch aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklungen die Voraussetzungen für den zulässigen Einsatz einer (Basis-)Gesellschaft höchstrichterlich klären zu lassen. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Fragen in Zusammenhang mit dem Einsatz ausländischer (Basis-)Gesellschaften und untersucht den Einsatz hybrider Gesellschaften, den anzustellenden Typenvergleich nach deutschem Steuerrecht sowie die weltweit immer schwierig werdende Bestimmung des Ortes der Geschäftsleitung. Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass die Anerkennung von substanzlosen Basisgesellschaften rechtlich und rechsspolitisch neu zu bewerten ist.German Tax Courts are lax in enforcing the German General Anti Avoidance Provision (§ 42 General Tax Code) when dealing with base companies. In a recent case the Bavarian Fiscal Authorities filed an appeal to the Feder...

Daten werden geladen...