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EuGH-Urteil zur dänischen Entstrickungsbesteuerung
ISR.2013.09.R.02
Lovbekendtgørelse nr. 1376 om indkomstbeskatning af aktieselskaber (dänisches Körperschaftsteuergesetz) § 8 Abs. 4; AEUV Art. 49; EWR-A Art. 31
Das Königreich Dänemark hat gegen seine Verpflichtungen aus Art. 49 AEUV und Art. 31 EWR-Abkommen vom verstoßen, indem es mit § 8 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz (Konsolidiertes Gesetz Nr. 1376 v. ) eine Regelung über die Besteuerung von Kapitalgesellschaften erlassen und beibehalten hat, die eine sofortige Besteuerung von nicht realisierten stillen Reserven anlässlich der Überführung von Wirtschaftsgütern durch ein Unternehmen mit Sitz in Dänemark in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom vorsieht. (Eigene Übersetzung des Autors aus der franz. Sprachfassung des Urteils.)
Kommission ./. Dänemark
Das Problem: Darf Dänemark die Verbringung von Wirtschaftsgütern (WG) durch eine ansässige Gesellschaft in eine EU-/EWR-Betriebsstätte zum Anlass für eine sofortige Besteuerung der in ...