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Bemessung der Urlaubsersatzleistung – VwGH hebt BVwG-Erkenntnis auf
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In den Praxis-News vom Februar 2020 (ASoK 2020, 78) wurde über ein Erkenntnis des BVwG zur Urlaubsersatzleistung bei Saisonbetrieben berichtet. Das BVwG ist davon ausgegangen, dass bei der Bemessung der Urlaubsersatzleistung nach Maßgabe des Generalkollektivvertrags über den Begriff des Urlaubsentgelts regelmäßig geleistete Überstunden, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses (Saisonende) nicht mehr zu erwarten waren, nicht zu berücksichtigen sind.
Dieses Erkenntnis hat der VwGH nunmehr aufgehoben. Die Urlaubsersatzleistung gilt demnach nämlich den in der Vergangenheit entstandenen Urlaubsanspruch ab, sodass bei deren Bemessung auf das bei der Beendigung des Dienstverhältnisses zustehende Entgelt abzustellen ist. Entgegen der Beurteilung des BVwG ist daher das Entgelt für einen fiktiven Urlaubsverbrauch nach Beendigung des Dienstverhältnisses nicht maßgeblich.
Damit ist die Bemessung der Urlaubsersatzleistung anders zu beurteilen als die des Urlaubsentgelts im Fall des Naturalkonsums am Ende des auslaufenden Saisondienstverhältnisses. Im ersten Fall ist auf das letzte Entgelt abzustellen, im zweiten findet die Regelung des Generalkollektivvertrag...