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ASoK 8, August 2021, Seite 304

Informationssystem zur Eindämmung von Lohn- und Sozialdumping am Bau

Gerda Ercher-Lederer

Um Lohn- und Sozialdumping sowie illegale Beschäftigung noch besser bekämpfen zu können, haben sich die Bausozialpartner auf ein Informationssystem (IT-System) zur Erfassung von aktuellen und relevanten Daten von auf Baustellen beschäftigten Personen geeinigt. Dieses IT-System soll Arbeitgeber bei den ihnen obliegenden Prüf- und Dokumentationspflichten unterstützen und Arbeitnehmern die Einsicht insbesondere in die bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gespeicherten Daten erleichtern. Schließlich sollen die Kontrollabläufe der BUAK unterstützt werden. Die zur Umsetzung des Projekts erforderlichen Begleitmaßnahmen werden mit dem Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird, BGBl I 2021/157, geschaffen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur automationsunterstützen Weitergabe von aktuellen Daten durch die BUAK an die Bau-ID GmbH. Im Folgenden sollen die wesentlichen Eckpunkte dargestellt werden.

1. Errichtung und Betrieb eines IT-Systems

§ 34 BUAG stellt klar, dass die BUAK zur Errichtung und zum Betrieb eines IT-Systems berechtigt ist und sich dabei einer GmbH im Sinne des § 18a BUAG (Bau-ID GmbH) zu bedienen hat.

Die Teilnahme am IT-System ist sowohl für Arbe...

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