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Getrennt lebende Eltern und die Hürde des gemeinsamen Haushalts für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes
Teleologische Reduktion des § 2 Abs 6 Satz 1 KBGG
Der OGH befasste sich in seiner Entscheidung vom , 10 ObS 119/19a, neuerlich mit der Thematik der Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes im Falle von getrennt lebenden Eltern. Die seitens der beklagten Gebietskrankenkasse eingeforderte Voraussetzung der mindestens 91-tägigen gemeinsamen Hauptwohnsitzmeldung wurde bei getrennt lebenden Eltern bei Inanspruchnahme der Bezugsvariante 365 Tage + 61 Tage durch telelogische Reduktion des § 2 Abs 6 Satz 1 KBGG verneint.
1. Sachverhalt
Anlässlich der Geburt ihres Sohnes am beantragten die Eltern die Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes als Ersatz des Erwerbseinkommens in der Variante 365 Tage + 61 Tage (12 Monate + 2 Monate). Im Anschluss an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes durch die Mutter bezog der Vater vom bis zum Kinderbetreuungsgeld. Die Eltern des Kindes lebten voneinander getrennt.
Der gemeinsame Sohn war vom bis zum am Wohnsitz des Vaters hauptwohnsitzlich gemeldet und auch tatsächlich bei ihm wohnhaft. Der Vater bezog in diesem Zeitraum auch Familienbeihilfe. Im Anschluss an diesen Zeitraum kehrte das Kind wieder in den Haushalt der Mutter zurück.
Mit Bescheid vom widerrief die zuständige Niederösterre...