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ASoK 8, August 2021, Seite 286

Vertrauliche Mitteilungen im Arbeitsrecht

Reichweite des Vertrauensschutzes

Andreas Gerhartl

Die aktuelle Diskussion über die Vertraulichkeit von Chat-Protokollen ist auch auf spezifisch arbeitsrechtliche Problemstellungen übertragbar. Im Gesamtkontext betrachtet stellt sich dabei die Frage, bis zu welchen Grenzen die vom Verfasser intendierte Vertraulichkeit von Nachrichten gewahrt bleiben kann. Wann also darf oder muss der Arbeitgeber auf Nachrichten des Arbeitnehmers, die ihm bekannt werden, obwohl der Arbeitnehmer dies nicht beabsichtigt hat, reagieren?

1. Einleitung

Infolge der veränderten technischen Möglichkeiten der Kommunikation verändern sich auch die damit zusammenhängenden Parameter für die Wahrung der Vertraulichkeit. So hat der klassische Brief mehr oder weniger ausgedient. Auch das Vieraugengespräch ist mittlerweile in den Hintergrund getreten. Dieses ist zwar einigermaßen gut zur Wahrung der Vertraulichkeit geeignet, erfordert aber im Vergleich zur Nutzung moderner Instrumente im Normalfall einen organisatorischen Mehraufwand, der im Regelfall als nicht lohnenswert erachtet wird.

Vielfach verlagert sich das kommunikative Verhalten daher auf die Nutzung sozialer Medien. Dieses Instrument ist in der Regel darauf angelegt, Meinungsäußerungen an einen größeren Kre...

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