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Die Dauerüberlassung in Form des Payrollings und § 2 Abs 4 AMFG
Beurteilung nach österreichischem Recht und Unionsrecht
Lange Zeit war umstritten, ob es sich bei Payrolling um eine zulässige Form der Arbeitskräfteüberlassung handelt. Im Jahr 2018 hat der OGH die Diskussion scheinbar beendet und entschieden, dass auch Payrolling grundsätzlich Arbeitskräfteüberlassung sein kann. Eine aktuelle Entscheidung des EuGH zur Leiharbeit könnte nun aber eine andere rechtliche Beurteilung verlangen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dieser Frage und stellt dabei die österreichische Rechtslage jener des Unionsrechts gegenüber.
1. Rechtslage nach österreichischem Recht
1.1. Dauerüberlassungen
Nach dem Konzept des AÜG werden bei der Arbeitskräfteüberlassung Arbeitnehmer Dritten zur Erbringung von Arbeitsleistungen zur Verfügung gestellt, um kurzfristige Kapazitätsengpässe (etwa bei Auftragsspitzen) auszugleichen. Wann jedoch nicht mehr von einer vorübergehenden, sondern von einer dauerhaften Überlassung auszugehen ist, ist weder im AÜG noch in der durch dieses umgesetzten Leiharbeitsrichtlinie definiert. Ein starre Zeitgrenze wird von der herrschenden Lehre jedoch abgelehnt. Teilweise wird vertreten, eine Überlassung sei vorübergehend, solange sie nicht für das gesamte Arbeitsleben oder einen relevanten Teil der Erw...