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ASoK 2, Februar 2015, Seite 52

Die Privatnutzung von Social Networks am Arbeitsplatz

Die Regelung der Privatnutzung von Social Networks aus arbeitsrechtlicher Perspektive sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Karolin Andréewitch

Im Zusammenhang mit der zunehmenden Bedeutung sozialer Netzwerke stellt sich immer häufiger die Frage nach Regelungs- und Kontrollmöglichkeiten der privaten Nutzung am Arbeitsplatz sowie nach allfälligen Sanktionen des Arbeitgebers. In dem folgenden Beitrag sollen ein Überblick über die anwendbaren Rechtsgrundlagen gegeben und die Zulässigkeitsgrenzen einer solchen Privatnutzung während der Arbeitszeit erläutert werden.

1. Begriff der Social Networks

Bei Social Networks handelt es sich um eine spezifische Anwendungsform des Web 2.0. Das sogenannte Web 2.0 als neue Software-Generation beschreibt innovative und dynamische Internetanwendungen, die neben den technischen Veränderungen insbesondere durch neue Formen der Kommunikation und der Vernetzung zwischen den Usern charakterisiert sind. Teilweise wurden diese Web-Anwendungen bereits vor der Ära des Web 2.0 (somit vor dem Jahr 2004) entwickelt, jedoch erst mit der zunehmenden Größe von Internetbandbreiten allgemein verfügbar gemacht.

Unter Social Networks versteht man in der Regel eine Unterkategorie bzw eine spezifische Form sogenannter Social Software. Bei dieser handelt es sich um Systeme, die die Kommunikation und Interaktion der N...

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