Arbeitsrecht im Konzern
1. Aufl. 2020
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S. 1861. Bedeutung von Social Media
1.1. Begriffserklärung
Der Begriff „Social MediaSocial Media:“ ist schon seit vielen Jahren in aller Munde und längst kein unbekanntes Terrain mehr. Es wird kaum jemanden geben, der nicht mindestens schon einmal irgendeine Art von Social-Media-Kanal für sich verwendet hat.
Doch was bedeutet „Social Media“ eigentlich?
Social Media ist die „Gesamtheit der digitalen Technologien und Medien wie Weblogs, Wikis, soziale Netzwerke uÄ, über die Nutzerinnen und Nutzer miteinander kommunizieren und Inhalte austauschen können. “
Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich ausschließlich auf arbeitsrechtliche Fragen und Themen rund um bestehende soziale Netzwerke und schließen demnach andere der zuvor genannten Formen von Social Media nicht mit ein.
Plattformen wie „Facebook“, „Instagram“ oder aber auch „LinkedIn“ können zum Austausch mit anderen Personen und Unternehmen genützt werden. Je nach Plattform werden unterschiedliche Zwecke verfolgt. „LinkedIn“ dient vor allem dazu, sich im beruflichen Kontext auszutauschen, bietet aber auch eine Art Jobsuche-Funktion an. Auch „Facebook“ und „Instagram“ werden nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genützt. Unternehmen nü...