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Rechtssicherheit für Selbständige?
Das SV-ZG schafft neue Regeln für die Abgrenzung der selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeiten
Mit dem Schlagwort „Rechtssicherheit für Selbständige“, das bereits im Regierungsprogramm 2013 sowie fußend auf der Einigung der Sozialpartner vom August 2016 in Alpbach im upgedateten Arbeitsprogramm der Bundesregierung vom vorgesehen war, will der Gesetzgeber mit dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG), im BGBl noch nicht kundgemacht, die ewige arbeits- und sozialrechtliche Streitfrage, ob eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, im Rahmen neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen zwischen den beteiligten Sozialversicherungsträgern, der SVA und SVB auf der einen und den neun Gebietskrankenkassen auf der anderen Seite, objektivieren. Ob damit wirklich mehr Rechtssicherheit für Selbständige verbunden ist, soll der Leser anhand der folgenden Ausführungen selbst beurteilen.
1. Einleitung
Die Frage, ob ein Mitarbeiter als freier Dienstnehmer oder als Selbständiger anzusehen ist oder doch angestellt werden muss, ist weitgehend auf der abstrakten Ebene ausjudiziert. Dennoch kam es bei Betriebsprüfungen immer wieder vor, dass die Gebietskrankenkassen Selbständige als Dienstnehmer qualifiziert und eine rückwirkende Pflichtversicherung nach dem ASVG auch für mehr...