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ASoK 3, März 2017, Seite 116

Entzug des privat nutzbaren Dienstwagens – amtliches Kilometergeld als Äquivalent

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Der OGH hat mehrfach ausgesprochen, dass der für abgaben- und beitragsrechtliche Zwecke maßgebliche Wert der Sachbezugswerteverordnung für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz auch einen Maßstab für die Berechnung des (etwa zur Bemessung der Abfertigung alt notwendigen) arbeitsrechtlichen Äquivalents darstellt. Dies gilt aber nicht, wenn der tatsächliche Wert erheblich von dieser Bewertung abweicht.

In diesem Fall bildet nach Ansicht des OGH das amtliche Kilometergeld den besten Anhaltspunkt, weil damit sämtliche mit der Verwendung des Fahrzeugs im Zusammenhang stehenden Kosten (wie Wertverlust, Treibstoff, Versicherungen, Steuern und Gebühren) abgegolten werden. Kommt es zu einer unregelmäßigen Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz, soll der Sachbezugswert nach dem Monatsdurchschnitt des letzten Jahres ermittelt werden. Offen lässt der OGH, inwieweit bei Fahrzeugen der gehobenen Klasse eine angemessene Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes angebracht ist.

Keine taugliche Alternative für die Berechnung des tatsächlichen Nutzungswerts bilden nach Ansicht des OGH fiktive Mietwagenkosten.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in...
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