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Sozialversicherungsrechtliche Dienstnehmerstellung trotz Unternehmerrisikos
; , 94/08/0073; , Ra 2016/08/0011 ua.
Den abhängig beschäftigten Dienstnehmer treffen typischerweise nicht (zumindest nicht unmittelbar) die mit der Unternehmerstellung verbundenen Risiken. Dieser Aspekt der Abgrenzung der unselbständigen von der selbständigen Tätigkeit wird insbesondeS. 114 re durch die steuerliche Rechtsprechung betont. Die Legaldefinition des steuerlichen Dienstverhältnisses spricht zwar lediglich die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers an; wenn aber diese Kriterien noch keine klare Abgrenzung zulassen, dann ist demnach insbesondere der Gesichtspunkt des Unternehmerrisikos entscheidend (zB ).
Vor allem die sozialversicherungsrechtliche Judikatur macht aber deutlich, dass dieser Aspekt zweischneidig ist: Eine Überwälzung von Wirtschafts- bzw Unternehmerrisiken auf einen Auftragnehmer allein ist kein Argument für eine selbständige Tätigkeit. Dazu bedarf es primär der Möglichkeit einer Unternehmerinitiative in Form eines Freiraums für eine eigene unternehmerische Gestaltung der Tätigkeit. Derartige gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechende Dispositions- bzw Einf...