Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
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S. 377Beispiel 44: Zuschlag zur Körperschaftsteuer
Normen: § 22 Abs 3 KStG; § 162 BAO; § 4 Abs 4 EStG
Erlässe: KStR 2013 Rz 1518
Deskriptoren: Betriebsausgabe, Empfängerbenennung, Zuschlag zur Körperschaftsteuer
1. Fall
Die Perfect Kitchen GmbH mit dem Betriebsgegenstand Möbelproduktion erklärte im Jahr 2019 einen Verlust von EUR 30.000. Sie machte im Jahr 2019 unter der Position „Sonstiger Werbeaufwand“ einen Betrag von EUR 10.000 als Betriebsausgabe geltend. Bei einer Außenprüfung hinterfragt der Prüfer diese Aufwandsposition und es stellt sich heraus, dass es sich hiebei um Provisionszahlungen an Einrichtungsberater in Möbelhäusern handelt, die Küchen der Perfect Kitchen GmbH an Kunden der Möbelhäuser verkauft haben. Trotz mehrmaliger Befragung durch den Prüfer werden die Daten (Name, Anschrift etc) der empfangenden Einrichtungsberater deshalb nicht genannt, weil der Geschäftsführer der Perfect Kitchen GmbH vermutet, dass diese Provisionen nicht versteuert haben und weil man Interesse hat, dass diese weiterhin Küchen der Perfect Kitchen GmbH empfehlen.
2. Aufgabenstellung
Können diese Provisionszahlungen seitens der Perfect Kitchen GmbH trotz verweigerter Bekanntgabe der Empfänger als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?
Ergeben sich aus der ...