Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
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S. 373Beispiel 43: Zwischensteuer und Evidenzkonto
Normen: § 22 Abs 2 KStG, § 24 Abs 5 KStG
Erlässe: StiftR 2009 Rz 89 bis 110, 124 bis 127, KStR 2013 Rz 1570 bis 1575
Deskriptoren: Privatstiftungsbesteuerung, Zwischenbesteuerung, Zwischensteuer, Evidenzkonto, Zwischensteuerentlastung, Zwischensteuergutschrift
1. Fall
Die XY-Privatstiftung ist eine Privatstiftung iSd § 5 Z 11 KStG, die gegenüber dem Finanzamt sowohl ihre Stiftungsurkunde als auch ihre Stiftungszusatzurkunde in ihrer aktuellen Fassung offengelegt hat. Die Stiftungserrichtung erfolgte nicht treuhändig.
In den Jahren 2018 bis 2020 erzielte die XY Privatstiftung folgende Einkünfte bzw tätigte sie die folgenden Zuwendungen, die endgültig der Kapitalertragsteuer unterliegen:
2018
Zinsen aus Bankeinlagen iHv EUR 1.000
Zinserträge aus einer öffentlich begebenen Anleihe iHv EUR 2.000
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iHv EUR 15.000
Zuwendungen an Begünstigte iHv EUR 200
2019
Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Aktien iHv EUR 4.000
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iHv EUR 5.000
2020
Zinserträge aus einer öffentlich begebenen Anleihe iHv EUR 2.000
Einkünfte aus der Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Grundstücks iHv EUR 20.000
Zuwendungen an Begünstigte iHv EUR 26.000