Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
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S. 166Beispiel 18: Gruppenbesteuerung
Normen: § 9 Abs 1 bis 10 und § 24a Abs 1 bis Abs 4 KStG
Erlässe: KStR 2013 Rz 1004 bis 1150, 1200 bis 1213 und 1539 bis 1609
Deskriptoren: Gruppenbesteuerung, Gruppenbildung, inländische Ergebniszurechnung, ausländische Ergebniszurechnung
1. Fall
Die österreichische M-GmbH bilanziert zum Regelbilanzstichtag (31.12.). Das eigene Einkommen der M-GmbH beträgt jährlich jeweils EUR 100.000.
1.1. Inländische Joint-Venture-Beteiligung
Die M-GmbH ist zu 50 % an der Joint-Venture KG beteiligt, die restlichen 50 % werden von der konzernfremden Grausam GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Wien) und der konzernfremden Nichtszuverschenken-OG (mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Salzburg) jeweils zu gleichen Teilen (25 %) gehalten. Die Joint-Venture KG ist zu 80 % an der Explosions-GmbH beteiligt.
Die steuerlichen Ergebnisse in den einzelnen Jahren betragen wie folgt:
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Joint-Venture KG | Explosions-GmbH | ||
– EUR | 50.000 | – EUR | 300.000 |
EUR | 100.000 | EUR | 100.000 |
EUR | 500.000 | EUR | 500.000 |
2. Aufgabenstellung
Mit welchen Gesellschaften ist die Begründung einer Unternehmensgruppe möglich?
Ermitteln Sie das eigene Einkommen und ein etwaiges zugerechnetes Ergebnis für die M-GmbH in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (für die Re...