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ASoK 9, September 2013, Seite 370

DBA-Betriebsstätte durch Home-Office

EAS 3323 vom , SWI 2013, 286.

Der Aspekt der Betriebsstättenbegründung spielt bei der Beschäftigung von Außendienstmitarbeitern in Ländern außerhalb des Unternehmenssitzes eine große Rolle. Grundsätzlich kann ein ausländisches Unternehmen auch in der inländischen Wohnung eines Unternehmensmitarbeiters eine Betriebsstätte in Österreich begründen.

Dazu bedarf es aber einerseits eines bestimmten betrieblichen Nutzungsausmaßes: Werden bloß abends und an Wochenenden Arbeiten für das Unternehmen erledigt, wird man keine Wohnungsbetriebsstätte annehmen können; machen die in der Wohnung geleisteten Arbeiten hingegen rund 25 % der Gesamtarbeitszeit aus, kann nach dem angeführten EAS nicht mehr von einer nur geringfügigen betrieblichen Nutzung der Wohnung gesprochen werden.

Andererseits muss der inhaltliche Aspekt der Aktivitäten des Mitarbeiters geprüft werden: Unabhängig vom Ausmaß der beruflichen Nutzung der privaten Wohnung des Unternehmensmitarbeiters wird keine DBA-Betriebsstätte begründet, wenn dort für das Unternehmen bloß unterstützende Hilfstätigkeiten wahrgenommen werden. Die diesbezügliche Abgrenzung ist im Falle eines Außendienstmitarbeiters bzw. Sales-Managers ohne formelle Abschl...

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