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SWI 7, Juli 2013, Seite 286

Verkaufsmanager mit Arbeitsplatz in der privaten Wohnung

Ein dänisches Unternehmen, das von Österreich aus den deutschen Markt betreut, unterliegt mit den aus dem Deutschland-Geschäft erzielten Gewinnen insoweit in Österreich der beschränkten Steuerpflicht, als es diese Gewinne durch die Funktionen einer in Österreich gelegenen Betriebsstätte erzielt.

Die inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens kann auch in der privaten Wohnung eines Unternehmensmitarbeiters gelegen sein (EAS 180, EAS 350, EAS 1119, EAS 1521, EAS 1590, EAS 1705, EAS 2450, EAS 2754, EAS 3270; , betreffend einen niederländischen Versicherungsvertreter und , 94/14/0060, betreffend eine Volksmusikgruppe; siehe auch Ziffer 23 des Discussion Draft der OECD „Interpretation and Application of Article 5 of the OECD Model Taxation“ vom ; http://www.oecd.org/dataoecd/23/7/48836726.pdf).

Keine Wohnungsbetriebsstätte liegt vor, wenn in der Wohnung bloß abends und an Wochenenden Arbeiten für das Unternehmen erledigt werden (EAS 350), sowie im Fall von „echter Heimarbeit“ (EAS 1763, EAS 3277). Die deutsche Wohnung eines Servicetechnikers, in der kein „Home-Office“ oder Ähnliches eingerichtet ist, kann ebenfalls nicht als Betriebsstätte des ...

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