Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
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S. 114Beispiel 13: Verlustabzug allgemein
Normen: § 8 Abs 4 Z 2 KStG; § 18 Abs 6 EStG
Erlässe: KStR 2013 Rz 992 ff; EStR 2000 Rz 4502 ff
Deskriptoren: Sonderausgabe, Verlustabzug, Vortragsfähigkeit, ordnungsmäßige Buchführung
1. Fall
Die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte erzielten folgende Ergebnisse:
Die Schlampig-GmbH erklärt 2020 einen Verlust von EUR 105.000. Im Zuge der Veranlagung werden seitens des Finanzamts einige formale Buchführungsmängel (zB fehlende Rechnungsnummern) festgestellt und ein Sicherheitszuschlag iHv EUR 5.000 verhängt. Schwarzumsätze wurden hingegen nicht festgestellt. Der verbleibende Verlust beträgt somit EUR 100.000.
Bei der Chaos-GmbH fand eine Außenprüfung statt, bei der festgestellt wurde, dass diese Gesellschaft in den vergangenen Jahren Buchungen, insbesondere von Ausgangsrechnungen, unterlassen und keine Inventuren wie auch Bilanzen erstellt hatte und daher die erklärten Verluste auf keinen realen Daten beruhten. Der Prüfer führte daraufhin eine Globalschätzung durch und versagte den dennoch verbleibenden Verlusten die Vortragsfähigkeit.
Unternehmensgegenstand der Eigenheim-GmbH ist die Errichtung und Vermietung von Immobilien. Im Jahr 2020 ist ihre einzige Tätigkeit die Vermietung einer am