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ASoK 9, September 2013, Seite 370

Entsendebedingte Kosten der Einlagerung des Hausrats als Werbungskosten

RV/0162-G/12.

Wenn ein ausländischer Dienstnehmer im Rahmen einer auf zwei Jahre befristeten Konzernentsendung nach Österreich seinen Auslandshaushalt auflöst und den Hausrat einlagert, dann können die Einlagerungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden, weil damit die Geltendmachung höherer Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vermieden wird.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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