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Entsendebedingte Kosten der Einlagerung des Hausrats als Werbungskosten
RV/0162-G/12.
Wenn ein ausländischer Dienstnehmer im Rahmen einer auf zwei Jahre befristeten Konzernentsendung nach Österreich seinen Auslandshaushalt auflöst und den Hausrat einlagert, dann können die Einlagerungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden, weil damit die Geltendmachung höherer Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vermieden wird.