Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
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S. 71Beispiel 8: Degressive AfA
Normen: § 7 Abs 1a EStG, § 7 KStG
Erlässe: KStR 2013 Rz 482, EStR 2000 Rz 3109, 3261 bis 3263
Deskriptoren: Degressive AfA, Lineare AfA, Halbjahres-AfA, KonStG 2020, Maßgeblichkeit, COVID-19-StMG
1. Fall
Die X-GmbH (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) schafft im November 2020 eine neue Maschine (Maschine 1) um EUR 200.000 netto an und nimmt diese sofort in Betrieb. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 15 Jahre.
Im Februar 2021 wird eine weitere Maschine (Maschine 2) um EUR 400.000 netto gekauft und in Betrieb genommen, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dieser Maschine beträgt acht Jahre.
2. Aufgabenstellung
Helfen Sie der X-GmbH in Bezug auf die im November 2020 und Februar 2021 angeschafften Maschinen unter Ausnutzung der maximal möglichen AfA eine möglichst niedrige steuerliche Bemessungsgrundlage in den betroffenen Jahren zu erreichen und stellen Sie die maximal ansetzbare steuerliche AfA dar.
3. Theoretische Grundlagen
Durch das KonStG 2020 wurde § 7 EStG als konjunkturfördernde Maßnahme um Abs 1a ergänzt, der alternativ zur linearen Abschreibung die Möglichkeit einer degressiven AfA vorsieht. Demnach kann „die Absetzung für Abnutzung […] auch in fallenden Jahresbeträgen nach einem unveränderliche...