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Alleinverdienerabsetzbetrag: Bindung an den Einkommensteuerbescheid des (Ehe-)Partners?
Widersprüchliche Entscheidungspraxis des UFS
Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (i. S. d. § 106 Abs. 1 EStG), der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und von seinem unbeschränktsteuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt; weiters ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (i. S. d. § 106 Abs. 1 EStG), der mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft lebt. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielt (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988). Fraglich ist, ob hinsichtlich der Höhe der vom (Ehe-)Partner erzielten Einkünfte Bindungswirkung besteht, mit anderen Worten: ob das Finanzamt bzw. der UFS bei der Beurteilung der Frage, ob die Einkünfte des (Ehe-)Partners den Grenzbetrag von 6.000 Euro überschritten haben, an einen an den (Ehe)Partner ergangenen Steuerbescheid gebunden ist.
1. Die herrschende Ansicht des UFS
Fröhlich hat sich mit dieser Frage beschäftigt und die Entscheidung des , dargestellt. Er ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei der Beurteilung des "Gesamtbetrags der Einkünfte" der (Ehe-)Partners um einen Spruchbestandteil des Ei...